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Förderprogramme für Unternehmen: Diese Neuerungen erwarten Leverkusener KMUs, Soloselbstständige und Freiberufler in 2022

 

Zum Jahreswechsel haben Bund und Land wieder neue Förderprogramme für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler auf den Weg gebracht.

Welche das sind und welchen konkreten Nutzen Leverkusener Unternehmen daraus ziehen können, hat die Wirtschaftsförderung Leverkusen kurz zusammengefasst. Bei Interesse an einem Förderprogramm steht WfL-Fördermittel-Experte Knut Hübner außerdem als Ansprechpartner zur Verfügung: huebner@wfl-leverkusen.de (0214-833166)

Das Förder-Digitalisierungsprogramm „Go Digital“ begleitet kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe im Mittelstand in die digitale Zukunft. Es wird seit Januar 2022 mit neuer Förderrichtlinie fortgeführt. Finanziell gefördert werden die Beratungsleistungen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „digitale Markterschließung“. Alle Infos finden Interessierte hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Das Förderprogramm „MID Invest“ ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums NRWs und ergänzt die Förderfamilie im Hinblick auf Investitionen in ausgewählte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Es wartet ab Januar 2022 mit dieser Neuerung auf: Die Förderquote wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Die Mindestfördersumme wird von 4.000 Euro auf 3.000 Euro reduziert. Maximal 25.000 Euro Zuschuss können Unternehmen beantragen. Mittelständische Unternehmen, die sich für die Förderung interessieren, können sich hier https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/  registrieren. In einem monatlichen Losverfahren werden bis zu 180 registrierte Unternehmen zufallsgestützt ausgewählt.

Die Beantragung der pandemie-bedingten Überbrückungshilfe IV ist seit dem 07.01.2022 möglich. Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung für den Zeitraum Januar bis März 2022 Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aller Branchen. Auch Abschlagszahlungen sind bei der Überbrückungshilfe IV möglich. Hier finden Interessierte alle Infos: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Für Soloselbstständige steht die Neustarthilfe 2022 bereit. Die monatliche Unterstützung von bis zu 1.500 Euro von Soloselbständigen wird fortgeführt.

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