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Wir geben Ihnen Orientierungshilfe!

Buchen Sie Ihren Orientierungstermin oder eine Bauberatung bei der WfL jetzt ganz bequem online. In 25 Minuten erörtern wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch vor Ort im Probierwerk oder telefonisch/online die Herausforderung, stellen den Kontakt zu Experten her und begleiten Sie bei den nächsten Handlungsschritten. Die Terminslots werden donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr vergeben. Fügen Sie Ihren Termin direkt zu Ihrem digitalen Kalender hinzu und erhalten Sie einen Reminder per E-Mail.

Service für Unternehmen

Sie sind auf der Suche nach Fachkräften? Sie möchten energieeffizient wirtschaften und benötigen Unterstützung durch Experten? Sie wollen sich über aktuelle Themen informieren, sind auf der Suche nach neuem Input für Ihr Unternehmen und schätzen die Möglichkeit, mit anderen Wirtschaftsakteuren in Kontakt zu kommen? Sie möchten Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig halten? Sie benötigen für Ihr unternehmerisches Vorhaben finanzielle Unterstützung und wollen ein Förderprogramm in Anspruch nehmen?
Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten. Nutzen Sie die Wirtschaftsföderung als Ansprechpartner, Gastgeber für Veranstaltungen, Behördenlotse, Plattform oder Sparringspartner. 
 

Unsere Service-Garantien

  • Schnelle Zahlung von Rechnungen:
    spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang
  • Angebote für Flächen & Immobilien:
    bei Verfügbarkeit innerhalb von 5 Tagen
  • Behördenlotse:
    führt Sie zielgenau zum richtigen Ansprechpartner
  • Kurze Reaktionszeit:
    Bei Anfragen, die länger als zwei Werktage Bearbeitungszeit benötigen, erfolgt eine Eingangsbestätigung mit Angabe zur voraussichtlichen Dauer
  • Kundenzufriedenheits-Check:
    Einmal im Jahr führen wir eine Imagebefragung durch
  • Beschwerdemanagement:
    Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, wird Ihre Beschwerde umgehend erfasst und eine Klärung herbeigeführt

Veranstaltungen

Sie möchten sich über aktuelle Themen informieren, sind auf der Suche nach neuem Input für Ihr Unternehmen und schätzen die Möglichkeit, mit anderen Wirtschaftsakteuren in Kontakt zu kommen? Dann besuchen Sie unsere Veranstaltungen. Wir bieten über das Jahr verteilt eine Vielzahl unterschiedlicher Formate und Richtungen.

 

Wirtschaftsempfang

Einmal jährlich lädt die WfL zum Wirtschaftsempfang ein. Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medienlandschaft geben sich an diesem Abend im November ein Stelldichein. Der Empfang findet immer in einer besonderen Örtlichkeit in Leverkusen statt und bietet neben einem festlichen Rahmen ein abwechslungsreiches, informatives Programm und viel Zeit für Gespräche.  

Ansprechpartner: Benjamin Schulz

WfL-Info-Sessions

Die digtal stattfindenden Info-Sessions der Wirtschaftsförderung Leverkusen bieten eine einzigartige Gelegenheit, sich umfassend über aktuelle Themen für Unternehmen am Standort Leverkusen zu informieren. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei.

Ansprechpartner: Christian Zöller

Unternehmerinnentreff

Dreimal im Jahr veranstaltet die Wirtschaftsförderung Leverkusen gemeinsam mit dem Frauenbüro der Stadt Leverkusen und unterstützt von einem aktiven Unternehmerinnen-Gremium den Unternehmerinnentreff für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen aus Leverkusen und Umgebung. Im Mai 2000 fiel der Startschuss für das Veranstaltungsformat, das an wechselnden Orten zu unterschiedlichen Themen stattfindet. Wissenswerte Vorträge, interessante Locations und spannende Kontakte – Gründe, den Unternehmerinnen-Treff zu besuchen, gibt es viele.
Sie möchten Teil des Netzwerks werden? Hier können Sie sich anmelden.

Ansprechpartnerin: Theresa Münzhuber

Digitalisierungslotsen

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Digitalisierungsprozess

Sie möchten kleine Schritte in Richtung Digitalisierung gehen, zum Beispiel den Weg hin zum papierlosen Büro oder die Umgestaltung Ihrer Kundenansprache? Oder möchten Sie die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen und Ihr bestehendes Geschäft optimieren, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Dann nutzen Sie den kostenfreien Service der WfL, die Digitalisierungslotsen, zugeschnitten auf kleine und mittelständische Unternehmen.

Ob erste Orientierung zu Konzepten, Finanzierung und Partnern oder die Begleitung bereits bestehender Ideen in einen konkreten Umsetzungsprozess: Die Digitalisierungslotsen der Wirtschaftsförderung Leverkusen nehmen Sie bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben an die Hand!

Gemeinsam analysieren wir den digitalen Ist-Status Ihres Unternehmens und entwickeln dann gemeinsam Lösungsansätze, wie Ihr Unternehmen auch zukünftig von der Digitalisierung profitieren kann. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen oder Kooperationspartnern.


Der Digitalisierungs-Check

Der Digitalisierungs-Check ist ein Instrument, um den Ist-Zustand hinsichtlich digitaler Lösungen in Ihrem Unternehmen zu ermitteln. Der Check wird bei Bedarf kostenlos von den Digitalisierungslotsen durchgeführt. Sie investieren beim Erstgespräch eine Stunde Zeit für das Kennenlernen und erhalten im Anschluss einen Überblick über den Digitalisierungsstand Ihres Unternehmens.

Wie geht es weiter?

Für Optimierungspotenziale, Orientierungsworkshops und konkrete Lösungsansätze begleiten Sie unsere Digitalisierungslotsen Knut Hübner und Benjamin Schulz in einem mehrstufigen Prozess. Sie erhalten kostenlos einen neutralen Blick von außen auf Ihr Unternehmen und können den Weg der Digitalisierung bei Bedarf gemeinsam mit kompetenten Partnern beschreiten. Dazu erstellen Ihnen die Digitalisierungslotsen ein Lastenheft als Grundlage für das spätere Pflichtenheft Ihrer zukünftigen Vertragspartner.

 

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und starten Sie digital durch: 0214 833115

zdi-Netzwerk cLEVer

Zukunft durch Innovation.NRW (kurz: zdi) ist eine Gemeinschaftsoffensive zur Förderung des naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchses in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 3.800 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Schule, Politik und gesellschaftlichen Gruppen ist sie die größte in Europa. Landesweit gibt es inzwischen rund 44 zdi-Zentren (regionale MINT-Förder-Netzwerke) und 50 zdi-Schülerlabore an Hochschulen.

Das zdi-Netzwerk cLEVer - Bildungsregion Rhein-Wupper mit den Mitgliedskommunen Burscheid, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen und Monheim verfolgt das Ziel,  Jugendlichen das jeweilige Unternehmen und seine Ausbildungsangebote vorzustellen und sie durch frühe Praxiserfahrung an MINT-Berufe heranzuführen. Egal ob Handwerker oder Industriebetrieb – eine zdi-Beteiligung lohnt sich!

  • Erhöhung des Bekanntheitsgrades Ihres Unternehmens
  • Positionierung im Wettbewerb um die besten Köpfe
  • Sicherung des Fachkräftebedarfs durch frühes „Personalmarketing“
  • Inhaltliche Beteiligung und Anbindung der Kurse an den Regelunterricht
  • Kontakte zum Unternehmensnetzwerk und den Entscheidungsträgern der zdi-Partner
  • Begeisterung junger Menschen für einen wissenschaftlich-technischen Beruf
     

Ein Schülerlabor, das vom Land NRW und der EU mit knapp 120.000 Euro gefördert wird, soll künftig einen niederschwelligen Einstieg für junge Leute in MINT-Themen bieten.

LEVERBOX

Die LEVERBOX gibt es ab sofort digital. Erhalten Sie Ideen und Informationen für familienfreundliche Unternehmen in Leverkusen.

Wir haben alles Wissenswerte zu den Themenbereichen „Unternehmen“, „Familie“ und „Pflege“ für Sie zusammengestellt.

Ideen und Informationen für familienfreundliche Unternehmen in Leverkusen

Wir unterstützen Sie auf dem Weg hin zum familienfreundlichen Unternehmen. In der LEVERBOX, dem digitalen Koffer der WfL, finden Sie allerhand Informationsmaterialen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden. Die LEVERBOX beinhaltet digitale Broschüren und Flyer von Bund, Land und Stadt sowie privaten Trägern zu den Themenbereichen „Unternehmen“, „Familie“ und „Pflege“. Wir haben alles Wissenswerte für Sie zusammengestellt (Stand: April 2024).

Energieeffizienz im Unternehmen

Energie ist ein teures Gut. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Energiekosten ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Bilanz. Denn in vielen Betrieben machen die Energiekosten immerhin bis zu 5 Prozent vom Umsatz aus. Deshalb sieht die WfL das Themenfeld Energieeffizienz als bedeutend für die unternehmerische Entwicklung an. 

Sei es im Büro, in gewerblichen oder industriellen Betrieben oder im Handel – in allen Bereichen gibt es große Energieeinsparpotenziale. Etwa 44 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland lassen sich der Energiebilanz für Deutschland des Umweltbundesamt zufolge auf Unternehmen zurückführen. Sie sind also zentraler Partner, wenn es darum geht, die Klimabilanz in Deutschland maßgeblich zu verbessern und die hoch gesteckten Klimaziele – nämlich die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um mindestens 80 % im Zeitraum von 1990 bis 2050 – zu erreichen.

Klimaschutz im Unternehmen muss nicht teuer sein, er kann sich sogar sehr schnell auszahlen. Durch einen optimierten Energieeinsatz können auch Sie in Ihrem Betrieb die Energiekosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Das kann beispielsweise die energetische Gebäudesanierung sein oder der optimierte Einsatz von Elektromotoren, Pumpen und Beleuchtung. Aber auch kleine Schritte, wie die Umrüstung der guten alten Leuchtstoffröhren auf LED, die Reduzierung der Zahl der Druckerzeugnisse im Büro oder ein SpritsparFahrkurs, helfen dabei, die Umwelt und Ihren Geldbeutel gleichermaßen zu entlasten.

Wie auch Sie Ihre Energiekosten senken und das Klima schützen können, zeigen wir Ihnen - unter anderem mit unseren zehn Energiespartipps fürs Büro.

Klima-Tipps für Unternehmen

Klimaschutz im Unternehmen muss nicht teuer sein, er kann sich sogar sehr schnell auszahlen. Durch einen optimierten Energieeinsatz können auch Sie in Ihrem Betrieb die Energiekosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die WfL Wirtschaftsförderung hat eine Broschüre mit zahlreichen Tipps zum Ressourcen- und Klimaschutz für Büros und produzierende Betriebe heraus gebracht. Die Broschüre, das herausnehmbare Poster sowie "kleine Erinnerungsstützen" für den Alltag in Büro oder Betrieb finden Sie im Downloadbereich.

Die Klimaanlage auf arktische Temperaturen einstellen? Den Rechner 24 Stunden durchlaufen lassen? Beim Verlassen des Raums das Licht einfach brennen lassen? In Büros werden Tag für Tag jede Menge Ressourcen unnötig verbraucht. Aber auch in der Industrie, im Handwerk oder im Dienstleistungsbereich gibt es große Einsparpotentiale.
Um den Betrieben in Leverkusen Tipps und Hinweise zur Steigerung der eigenen Energieeffizienz an die Hand zu geben und konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie auf ganz einfachen Wegen Energie einsparen können, hat die WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH die Broschüre „Klima-Tipps für Unternehmen“ herausgebracht.
 

Innovation – Wissenschaft trifft Wirtschaft

Technologischer Wandel, verkürzte Produktlebenszyklen oder internationaler Konkurrenzkampf – Unternehmen sehen sich einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Die Erforschung und Entwicklung spezifischer Lösungswege nehmen daher einen immer höheren Stellenwert ein.

Immer bedeutender wird der praxisbezogene Technologie- und Wissenstransfer aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Unternehmen. Hierfür bietet der Standort Leverkusen mit seiner Anbindung an eine herausragende regionale Forschungsinfrastruktur optimale Ausgangsbedingungen. Die WfL gibt den Unternehmen dabei eine Hilfestellung, das Innovationspotenzial der regionalen Wissensgeber optimal zu nutzen. Als Bindeglied zwischen lokalen Unternehmen und regionalen Forschungseinrichtungen helfen wir Ihnen bei der Identifizierung geeigneter Kooperationspartner, vermitteln Sie an die richtigen Kontakte und bieten Ihnen Informationen über relevante Förderprogramme von EU, Bund und Land.

Zudem bietet die WfL in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten eine Plattform für Unternehmen, auf der Sie mit den Wissensgebern ganz informell ins Gespräch kommen können.

Die Wirtschaftsförderung Leverkusen und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln gehen gemeinsame Wege in Sachen Technologietransfer. Von der strategischen Innovationspartnerschaft profitieren dabei in erster Linie die kleinen und mittelständischen Betriebe aus Leverkusen, die über die Kooperation einen direkten Zugang zum technischen Know-how des DLR erhalten.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit für die erste Kontaktaufnahme bietet das Format "Innovations-Café". Sie sondieren in kostenlosen, vertraulichen Einzelgesprächen mit den Experten des DLR potentielle Themen für eine Zusammenarbeit. Egal ob aktuelle Fragestellung oder zukünftige technologische Ausrichtung: das DLR bietet für fast alle Herausforderungen Lösungsansätze.

Das Besondere an der Zusammenarbeit mit dem DLR ist das Science2Business-Modell. Hier steht die Idee im Mittelpunkt. Diese gilt es gemeinsam in möglichst kurzer Zeit an den Markt zu bringen. Daher werden die Marktchancen bereits im Vorfeld des Innovationsprozesses identifiziert. Die Anwendungen werden gemeinsam vorbereitet und realisiert. Die Unternehmen können diese dann als Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren in den Markt bringen.

DLR-Technologiemarketing
dlr.de/tm

Förderprogramme

Innovationen

 

 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Aufgrund klarer Strukturen bei Antragstellung und Abwicklung bietet das ZIM wie kein zweites Förderprogramm in Deutschland kleinen und mittleren Unternehmen eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen.

 

Weitere Informationen:

ZIM - Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Zenit GmbH - Beratungspartner der WfL

Die Eintrittskarte zu Europas Hochschulen

Der Innovationsgutschein bietet eine ideale Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die mit Forschungslaboren oder Hochschulen in Europa kooperieren wollen. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW fördert durch dieses Programm den Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, um die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen anzuregen.

 

Erstattung für externe Leistungen

Der Innovationsgutschein bezuschusst innovative Forschungsprojekte mit Hochschulen in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro. Dabei werden die Kosten für diese externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

 

Weitere Informationen

Informationen zur Förderrichtlinie auf der Seite des Projektträgers Jülich

Beratungsförderung für innovative Ideen

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens, immer schneller werdende Innovationszyklen und hohe Rohstoff- und Materialkosten stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren und die Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Die BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) bieten eine Unterstützung und decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

 

Weitere Informationen

Infos und Beispiele finden Sie auf der Seite des BMWi

Die Digitalisierung verändert die gesamte Wertschöpfungskette. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, stehen insbesondere der Mittelstand und Angehörige der freien Berufe vor der Herausforderung, die Chancen dieses Wandels zu nutzen. Es gilt neue digitale Technologien und Prozesse zu implementieren oder Innovationen mit neuen Anlagen, Maschinen und Verfahren anzustoßen. Mit dem Programm NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation unterstützt die NRW.BANK entsprechende
Investitionen. Das Programm umfasst zwei Förderbausteine, mit denen Digitalisierungsund Innovationsvorhaben in Nordrhein-Westfalen finanziert werden können: der
NRW.BANK.Digitalisierungskredit und der NRW.BANK.Innovationskredit.

 

Alle Informationen finden Sie hier: NRW.BANK. Digitalisierung und Innovation

 

 

Beratungsförderung Digitalisierung

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

 

Weitere Informationen

Infos und Beispiele finden Sie auf der Seite des BMWi

 

Unternehmensentwicklung

 

 

Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows von kleinen und Mittelständigen Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es für diese Unternehmen leichter werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Das Programm Unternehmerisches Know-how fördert allgemeine und spezielle Beratungen für junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. 

 

Antragstellung
 

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen:

www.bafa.de


Jungunternehmen
und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Die WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH  bietet als Regionalpartner Unternehmen in Leverkusen diesen Service an.

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.

 

Themenfelder: 

  • Arbeitsorganisation  
  • Demografischer Wandel
  • Gesundheit
  • Digitalisierung
  • Kompetenzentwicklung/Qualifizierungsberatung

 

Voraussetzungen:

  • Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Zu den Beschäftigten zählen u. a. auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
  • Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.
  • Vor Beginn des betrieblichen Beratungsprozesses wird eine fachliche Stellungnahme der Vorhaben durch eine Beratungsstelle zwingend vorausgesetzt.


Ergänzende Informationen:

Gefördert werden ein bis zehn Beratungstage. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können 50 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro pro Beratungstag bezuschusst werden.

Die Beratungstage können flexibel in einem Zeitraum von 15 Monaten in zwei Phasen (der Durchführungszeitraum pro Phase beträgt fünf Monate) durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass für die Umsetzung der Förderung eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch eine Beratungsstelle vorausgesetzt wird.

Die WfL ist eine der Beratungsstellen für die Antragstellung zur Potentialberatung.

Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Voraussetzungen und Bedingungen erfolgt sein müssen und vereinbaren mit Unternehmen und Beratern ein persönliches Gespräch im Unternehmen. Nach Prüfung und positiver Beurteilung erhält das antragstellende Unternehmen durch die WfL einen "Beratungscheck Potentialberatung" und kann im Anschluss daran mit der Beratung beginnen. Nach Beendigung der Potentialberatung beantragt das Unternehmen mit dem Beratungsscheck die Förderung bei der Bezirksregierung.

 

Weitere Programminformationen:

www.mags.nrw/potentialberatung

 

Die Arbeitswelt der Zukunft wird bunter, schneller, vielfältiger. Der wichtigste Treiber all dieser Entwicklungen ist die Digitalisierung. Sie betrifft Unternehmen in fast allen Branchen und ist Treiber für Innovationen. Sie verändert die Arbeitsabläufe in einem Handwerksbetrieb, der seine Schichtplanung per App kommuniziert, ebenso wie in einem spezialisierten IT-Unternehmen, das stetig auf die technischen Neuerungen reagieren muss.

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte.

Hier setzt der Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert.

Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.


Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)


Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.

 

Weitere Informationen und Erstberatungsstellen:

Weitere Fragen, mit denen sich Unternehmen in Lern- und Experimentierräumen beschäftigen und Beispiele innovativer Arbeitsgestaltung ebenso wie die Erstberatungsstellen finden Sie hier:

Unternehmenswert Mensch

Regionalgentur Köln

 

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe.

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2016 im
 

  • individuellen Zugang
    ausschließlich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrende.
     
  • Im betrieblichen Zugang 
    an Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigte.

 

Bildungsprämie

Eine weitere interessante Möglichkeit Weiterbildung zu finanzieren, bietet die Bildungsprämie, die sich an geringverdienende Arbeitnehmer wendet. Mit der Bildungsprämie beteiligt sich der Staat an den Kosten für Ihre Weiterbildung. Gefördert werden 50 Prozent, maximal 500 Euro.

 

Antragstellung


Beratungsstelle für die Ausstellung Bildungsprämie, Bildungsscheck, Spargutschein
Forum - Raum 239


Termine:

Dienstags von 14 Uhr bis 17:30 Uhr

Anderweitige Beratungszeiten (grundsätzlich am Dienstag) sind möglich, jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.


Terminvereinbarung:

Thomas Gerhards
Tel.: 0214/406-4195
E-Mail: bildungsberatung[at]vhs-leverkusen.de


 

IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
Cornelia Njai

Aus- und Weiterbildung
Tel. 02171 4908-905
E-Mail: cornelia.njai[at]koeln.ihk.de
ihk-koeln.de

Nachhaltigkeit

 

 

Nordrhein-Westfalen steht als bedeutender Industriestandort in Europa und tragende Energieregion Deutschlands vor großen Herausforderungen mit Blick auf das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Zugleich kann es einen wesentlichen Beitrag für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland leisten.

Mit dem Aufruf „Energie.IN.NRW“ soll die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei unterstützt werden, klima- und umweltschonende Innovationen zu entwickeln und nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung zu finden. Als Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) bilden diese eine unverzichtbare Basis für innovative Produkte, Dienstleistungen sowie Verfahren und werden im EFRE.NRW 2021-2027 über Innovationswettbewerbe umgesetzt.

In drei thematischen Säulen fördert der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ Vorhaben zu folgenden Schwerpunkten:

  • Energie: Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Infrastruktur sowie neue Speichertechnologien und Energieträger für ein sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
     
  • Industrie: Treibhausgasneutrale Technologien, Produkte und Prozesse einschließlich Energieeffizienz- und Flexibilisierungspotenzialen für klimaneutrale Energielösungen und Prozesse in der Industrie
     
  • Gebäude: Energieeffizienz im Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und Bauteile, sowie urbane Energielösungen und klimagerechte Mobilität für die dezentrale Sektorenkopplung

 

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, in die sich Akteure aus Wirtschaft sowie Wissenschaft und Forschung einbringen, da diese Vorhaben ein besonders hohes Innovationspotential aufweisen.

 

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Der Wettbewerb richtet sich an:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU)
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein KMU aus Nordrhein-Westfalen handeln.

 

Förderbekanntmachung

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download Förderbekanntmachung "Energie.IN.NRW"

Es werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und Produktionsprozesse in gewerblichen Unternehmen unterstützt. Außerdem können beispielsweise die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden sowie Maßnahmen an Gebäudehüllen und der Gebäudeausrüstung mitfinanziert werden. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens. Für Maßnahmen die zu einer sehr hohen Energieeinsparung führen sind besonders günstige Konditionen möglich. Eine Energieberatung vor Beantragung des Kredits wird empfohlen.

 

Antragsfrist: fortlaufend

Förderberechtigte: Unternehmen

Gewerbliche Unternehmen im In- und Ausland, freiberuflich Tätige, Unternehmen die Energiedienstleistungen für Dritte erbringen

Förderbereich: Klima und Energie

Spezifischer Förderbereich: Energieeffizienz

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Förderschwerpunkte:

Es werden alle Investitionen gefördert, die eine Einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen. Ab einer Einsparung von 30 Prozent (Premiumstandard) sind besonders günstige Konditionen möglich.

Folgende Bereiche kommen beispielsweise in Frage:

  • Maschinen-, Anlagen- und Prozesstechnik
  • Druckluft-, Vakuum- und Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 

Das KfW-Umweltprogramm finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern. Es werden auch Investitionen gefördert, mit denen eine Umweltbelastung vermieden oder wesentlich verringert wird. Die Förderung richtet sich an Unternehmen jeder Größe, sowie Freiberufler und erfolgt zu einem günstigen Zinssatz.

 

Antragsfrist: fortlaufend

Förderberechtigte: Unternehmen

In- und ausländische in Privatbesitz Unternehmen im gewerblichen oder Dienstleistungsbereich, freiberuflich Tätige, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland, Joint Ventures im Ausland mit deutscher Beteilung.

Förderbereich: Umwelt- und Naturschutz

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Förderschwerpunkte:

  • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung zum Beispiel Verringerung des Materialausschusses oder Optimierung des Produktionsverfahrens
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz/Klimaschutz zum Beispiel Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Luftverschmutzung und Lärm
  • Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung und Frischwassereinsparung
  • Umweltfreundlicher Verkehr zum Beispiel Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder Einrichtung von Ladestationen
  • Sonstige Umweltschutzmaßnahmen beispielsweise zu Boden- und Grundwasserschutz oder Flächensanierung

Das "Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland", kurz: Umweltinnovationsprogramm (UIP), unterstützt Unternehmen bei innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial: Projekte mit Vorbildcharakter, die so bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie zeigen auf, wie neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert werden können.

 

Antragsfrist: fortlaufend

Förderberechtigte: Privatpersonen, Kommune, Unternehmen

Förderbereich: Klima und Energie, Forschung und Innovation, Umwelt- und Naturschutz

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU)

Partner Fördergeber: Umweltbundesamt (UBA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Förderschwerpunkte:

Förderung der erstmaligen, großtechnischen Umsetzung eines/r innovativen technologischen Verfahrens oder Verfahrenskombination mit Umweltentlastungspotenzial.

 

Ziele der Förderung:

Mit der Förderung von Projekten im Inland soll beispielhaft gezeigt werden, wie Umweltbelastungen durch innovative technologische Verfahren oder neuartige Verfahrenskombinationen vermieden oder verringert sowie umweltverträgliche Produkte hergestellt und angewandt werden können.

 

Umweltinnovationsprogramm

Mit Mitteln des Umweltinnovationsprogramms fördert das Bundesumweltministerium Demonstrationsprojekte im Inland mit denen erstmalig in großtechnischem Umfang Minderungs-/Vermeidungspotenziale aufgezeigt werden und die auf ähnliche Anlagen anderer Anwender übertragen werden können. In der Regel werden solche Projekte durch einen Zinszuschuss zu einem Darlehen der KfW Mittelstandsbank gefördert. In begründeten Ausnahmefällen gewährt das Bundesumweltministerium auch einen Investitionszuschuss. Im Mittelpunkt der Förderung stehen zunehmend integrierte Umweltschutzmaßnahmen. Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen zum Klimaschutz einschließlich Projekten zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Grundsätzlich förderfähig sind jedoch auch Maßnahmen in den Bereichen Wasser/Abwasser, Abfall, Luftreinhaltung und Lärmminderung.

 

Förderprogramme Dritter

Für die Finanzierung von Umweltschutzprojekten kommen neben dem Umweltinnovationsprogramm für Pilotprojekte im In- und Ausland auch Förderprogramme Dritter in Frage. Fördermittel stellen beispielsweise andere Bundesministerien, die KfW Bankengruppe, Länder und Kommunen sowie die Europäische Gemeinschaft zur Verfügung.

Horizont Europa verfügt für den Zeitraum 2021 - 2027 über ein Budget von 95,5 Mrd. EUR. Dazu gehören 5,4 Mrd. EUR aus dem Instrument „Next Generation EU“, insbesondere zur Unterstützung des grünen und digitalen Wiederaufbaus nach der COVID-19-Krise. Das Budget ist in vier Pfeiler und 15 Komponenten aufgeteilt, um ein Programm zu schaffen, das alle Bereiche von Forschung und Innovation unterstützt: Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://research-and-innovation.ec.europa.eu/system/files/2022-06/rtd-2021-00013-02-00-de-tra-01.pdf

Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze:

Zur Konditionenübersicht des Produkts

  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 15 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Über die E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradan­hänger gefördert, die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Projektträger: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Programmlaufzeit: 01. März 2021 bis 29. Apr. 2024

Einreichungsfristen: 01. März 2021 bis 29. Apr. 2024

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