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Informationen für die Gastronomie: Mehrwegverpackungen werden Pflicht

Eine Änderung des Verpackungsgesetztes verpflichtet die Gastronomie ab dem Jahr 2023 dazu, das Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Somit besteht ab dem 1. Januar 2023 für Lieferdienste, Restaurants, Caterer und Take-Away-Anbieter die Pflicht, entsprechende Alternativen zu Einwegbehältern aufzunehmen. Die gilt für Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche über 80 Quadratmetern.

Was bedeutet das neue Gesetz das für Sie? Welche Möglichkeiten und Systeme gibt es bereits? Wir möchten Sie über die anstehenden Neuerungen informieren.

 

 

Ansichtsexemplare aus dem Mehrwegsystem der Firma Vytal stehen in unserem Probierwerk in LEV-Opladen bereit.

Ansprechpartner: Christian Zöller, E-Mail: zoeller@wfl-leverkusen.de

 

 

 

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