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So funktioniert die Antragstellung auf Wiederaufbauhilfe für Flutgeschädigte

Die Antragstellung zum Wiederaufbau für vom Hochwasser getroffene Unternehmen ist weiterhin möglich. 

Wichtig ist jedoch, das der Antragsprozess richtig durchlaufen wird. Zunächst gilt: Die Antragstellung bei der NRW.BANK bedarf einer vorherigen Beratung durch die für das Unternehmen zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft. Die Ansprechpartner Ihrer Kammer bzw. Körperschaft finden Sie hier. 

Welche Schritte Sie nach dieser Beratung beachten müssen, haben wir Ihnen in diesem Schaubild zusammengefasst.

 

 

Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserer Präsentation. Die Antragsvordrucke finden Sie auf der Seite der NRW-Bank.

 

 

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