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Unterstützung und Soforthilfen für vom Unwetter betroffene Leverkusener Unternehmer/innen

 

Liebe Unternehmer/innen,

das Unwetter "Tief Bernd" hat große Schäden in Leverkusen hinterlassen. Deshalb informieren wir Sie hier regelmäßig über alle Hilfen von Land und Bund.

 

1. Aufbauhilfe für Flutopfer

Die Antragstellung zum Wiederaufbau für vom Hochwasser getroffene Unternehmen ist ab Freitag, 17.09.2021 bei der NRW-Bank möglich. Die Antragsvordrucke finden Sie auf der Seite der NRW-Bank.

Was Sie dabei beachten müssen, haben wir Ihnen in einer kurzen Präsentation zusammengefasst.

Die Antragstellung bei der NRW.BANK ist erst nach vorheriger Beratung durch die für das Unternehmen zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft möglich. Die Ansprechpartner Ihrer Kammer bzw. Körperschaft finden Sie hier.

 

2. Soforthilfe des Landes NRW

Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

Den Antrag auf Soforthilfe für gewerbliche Betriebe zum Download finden Sie hier.
Die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen zum Download finden Sie hier.

Bitte senden Sie Anträge zur Soforthilfe per E-Mail an die Stadt Leverkusen: fluthilfe@stadt.leverkusen.de

 

3. Hochwasser-Soforthilfekredit der Sparkasse Leverkusen

Die Folgen des schweren Unwetters sind in vielen Bereichen Leverkusens deutlich spürbar und reichen sowohl über den Geschäftsbetrieb, bis hin ins eigene zu Hause. Betroffene, die nun schnelle finanzielle Unterstützung zum Wiederaufbau Ihrer Wohnungen, Geschäftsbetriebe und Häuser brauchen, erhalten daher bis zu 50.000 Euro als Soforthilfekredit.

Alle Informationen finden Sie hier.

 

4. Unterstützung der NRW-Bank

Die NRW.BANK hat in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis zum 31.12.2021 besonders attraktiv zu gestalten. Konkret bedeutet das, dass die NRW.BANK eine Förderung schnell, unbürokratisch und sehr zinsgünstig anbietet. Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können gewerbliche Antragsteller zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel 2 Mio. Euro und mit Laufzeiten bis zu 10 Jahre zu einem Zinssatz ab 0,01% p.a. finanzieren.

Mit dem Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung können Privatpersonen die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingte Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen bis zu 75.000 Euro pro Antrag finanzieren. In allen Laufzeitvarianten beträgt der Zinssatz für den Fördernehmer 0,01% p.a.

Die Beantragung läuft über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

5. VR-Bank Soforthilfe für Hochwasser

Ab sofort stellt die VR-Bank allen vom Hochwasser betroffenen Mitgliedern und Kunden eine finanzielle Soforthilfe zur Verfügung -schnell und unbürokratisch. Die zinsgünstige Sonderfinanzierung für notwendige Sanierungsmaßnahmen oder die Neuanschaffung von Möbeln und Hausstand -privat und gewerblich.

Finanzierungssumme: bis 50.000 €
Zinssatz: 0,5 % p.a. nom.
Laufzeit: bis zu 7 Jahre
Flexible Rückzahlung mit umfassenden Sondertilgungsmöglichkeiten
Unkomplizierte und schnelle Bearbeitung garantiert, Bonität vorausgesetzt
Vorerst befristet bis zum 31. August 2021

Alle Infos finden Sie hier.

 

6. Versicherungen

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser-Schäden?

Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken.

Wie sind Gewerbe- und Industrie-Gebäude abgesichert?

Da sind die Versicherungsverträge individueller ausgestaltet. Unternehmen können frei aussuchen, gegen welche Naturgefahren sie sich versichern wollen. Auch der Umfang der Versicherung - Gebäude, Vorräte, Maschinen - kann individuell ausgewählt werden.

Worauf müssen Betroffene jetzt achten?

Betroffene sollten darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt, da sie eine sogenannte Schadensminderungspflicht haben. Das heißt, sie müssen zum Beispiel Wasser abpumpen, soweit das möglich ist. Oder Hausrat in Sicherheit bringen. Aber auch schon vorab muss man dafür sorgen, dass Schäden im Zweifel gering bleiben. Also zum Beispiel Sachen im Keller nicht direkt auf dem Fußboden zu lagern. Schäden durch Rückstau - also wenn Wasser aus Ableitungsrohren ins Haus gelangt - sind nach Angaben der Verbraucherzentralen außerdem nur versichert, wenn eine "funktionstüchtige Rückstausicherung" eingebaut war.

 

7. Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden

Alle Steuerpflichtigen:

1. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: 

  • Stundung bereits fälliger oder bis 31.10. fällig werdender Steuernachzahlungen bis 31.01.2022 (i.d.R. zinslos!)
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen

2. Gewerbesteuer: Stundungs- und Erlassanträge an die Gemeinde möglich

3. Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung):

  • Anerkennung als außergewöhnliche Belastung (auch, wenn Elementarschadensversicherung fehlt!)
  • Arbeitnehmer können einen entsprechenden Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Betriebe und Arbeitgeber:

1. Verlust von Buchführungsunterlagen? Vernichtung bzw. Verlust zeitnah und glaubhaft dokumentieren!

2. 30% Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden

3. 50% Sonderabschreibungen bei der Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter

4. Bildung einer gewinnmindernden Rücklage für Ersatzherstellung (30% bei Betriebsgebäuden) bzw. Ersatzbeschaffung (50% bei beweglichen Anlagegütern) im Jahr vor der Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung

5. Kosten zur Beseitigung von Hochwasserschäden am betrieblichen Grund und Boden: Sofortabzug

6. Erhaltungsaufwand an Betriebsgebäuden bzw. Grund und Boden: Verteilung auf 2 bis 5 Jahre

7. Unterstützung an betroffene Arbeitnehmer: kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn ein besonderer Notfall vorliegt (liegt bei vom Hochwasser betroffenen Arbeitnehmern i.d.R. vor)

Vermieter:

1. Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Grund und Boden: bis 70 TEUR sofortabziehbarer Erhaltungsaufwand

2. Bei wesentlicher Ertragsminderung Teil-Erlass der Grundsteuer beantragen

Alle detaillierten Informationen finden Sie auch hier.

 

8. Erstberatung von IHK Köln und Schuldnerhilfe für KMUs in finanziellen Schwierigkeiten

Die IHK Köln, hat in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH für ihre Mitglieder und ehemaligen Mitglieder, die in eine finanzielle Krise geraten sind, und für bereits insolvente Betriebe eine Hotline eingerichtet:

Unter der Telefonnummer 0800 6997998 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) erreichen ratsuchende Unternehmer aus den IHK-Bezirken

- montags und mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr

- dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

ein interdisziplinäres Fachteam mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Kleinunternehmen und Selbstständigen. Die telefonische Beratung ist unentgeltlich. Wird danach ein ausführliches Erstberatungsgespräch oder eine ausführliche Sanierungs- und Abwicklungsberatung notwendig, berechnet die Schuldnerhilfe Köln gGmbH einen Kostenbeitrag (95 Euro für ein Erstberatungsgespräch; 95 Euro für ein Folgegespräch zur Unterstützung bei der Sanierung bzw. Abwicklung/Hilfestellung beim Insolvenzantrag).

Das Team der Krisenhotline ist auch per E-Mail erreichbar. Unter mail@firmenkrise.de können Unternehmen online Kontakt zu den Beratern aufnehmen.

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