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Werbeanlagen mit beleuchteter Außenwerbung müssen zeitweise abgeschaltet werden

Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen.Das betrifft auchdie Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern.

Die Verordnung der Bundesregierung zur Energiesicherung wird vorerst sechs Monate anhalten. Durch gezielte Maßnahmen soll möglichst viel Energie eingespart werden, um die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu verringern.

Betroffen ist dabei auch die Werbewirtschaft: Werbeanlagen mit beleuchteter Außenwerbung dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht beleuchtet sein, Gebäude und Denkmäler dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr angeleuchtet werden.

Das ist bei einigen Gewerbetreibenden noch nicht umgesetzt worden. Deshalb ruft die Wirtschaftsförderung Leverkusen zu besonderer Nachsicht auf und bittet die Leverkusener Gewerbetreibenden, die geltenden Maßnahmen zu beachten. Bei Missachtung drohen hohe Geldbußen! Alle Informationen finden Betroffene unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html

Für Fragen und Unklarheiten in der Energiekrise steht die Wirtschaftsförderung Leverkusen Unternehmern jederzeit zur Verfügung: 0214-8331-0; info@wfl-leverkusen.de

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