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Ab 2025 Pflicht: Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Im vergangenen Jahr hat der Europäische Rat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Infolgedessen werden Unternehmen bald dazu verpflichtet sein, ausführliche Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu veröffentlichen. Dies soll dazu dienen, die Verantwortlichkeit der Unternehmen zu erhöhen, unterschiedliche Nachhaltigkeitsstandards zu vermeiden und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern.

Die neue Richtlinie führt detailliertere Berichtsanforderungen ein und stellt sicher, dass große Unternehmen und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über Aspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Governance-Faktoren berichten müssen. Sie gelten für alle großen Unternehmen sowie für börsennotierte Unternehmen, die an regulierten Märkten tätig sind, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Diese Unternehmen sind auch dafür verantwortlich, die Informationen über ihre Tochtergesellschaften zu bewerten.

 

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt in Kraft:

  • Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen, die bereits einen CSR-Bericht erstellen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards erstellen.

  • Ab dem 01.01.2025 müssen alle großen Kapitalgesellschaften und ähnliche Unternehmen, einschließlich Mutterunternehmen großer Gruppen, erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

  • Ab dem 01.01.2026 sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte kleine, nicht komplexe Institute und firmeneigene Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen zur Berichterstattung verpflichtet. Es gibt jedoch Ausnahmen für kapitalmarktorientierte "KMU-Unternehmen" bis 2028.

  • Ab dem 01.01.2028 müssen bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, die große Tochterunternehmen oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat haben, ihren Nachhaltigkeitsberichtspflichten nachkommen. Dies gilt auch für Emittenten mit Sitz in einem anderen Staat, wobei ein gestufter Anwendungszeitraum vorgesehen ist.

  • Es gibt spezielle Regelungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.
     

Gilt die neue Richtlinie auch für Ihr Unternehmen? Wann müssen Sie etwas tun?

Zu einer Informationsveranstaltung am 16. Oktober 2023 hatte die WfL und das Nachhaltigkeitsmanagement der Stadt Leverkusen eigeladen.

Nadine Tiedemann und Dr. Nicole Freiberger von der Effizienz-Agentur NRW gaben einen ersten Einblick in die Richtlinie und standen für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

Hier die gezeigten Folien zum Download


Ihr  Ansprechpartner
Christian Zöller, 02171 36633-30
Prokurist, Öffentlichkeitsarbeit
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